Wertgrenzen der einzelnen Ausfuhrverfahren
Je nach Warenwert werden von unseren Zollbehörden und den Zollbehörden des Bestimmungslandes unterschiedliche Zolldokumente gefordert. Wir geben Ihnen nachstehend eine Übersicht der gängigsten Verfahren, wobei für einzelne Länder auch andere Regelungen gelten können.
Warenwert bis 999,99 € bzw. 999 kg Bruttogewicht
- Export- oder Proformarechnung in 3-facher Ausfertigung, ggf. mit Ursprungserklärung
- Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist hier zur Zeit noch nicht vorgeschrieben, kann aber aus transporttechnischen Gründen dennoch erforderlich sein, wobei dann keine Gestellung beim Zollamt erforderlich ist
- Ausfuhrnachweis als Beleg der umsatzsteuerfreien Lieferung durch die weiße Spediteurbescheinigung (Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke)
Warenwert 1.000,00 bis 2.999,99 €
- Export- oder Proformarechnung in 3-facher Ausfertigung, ggf. mit Ursprungserklärung
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD), jedoch ohne Gestellung bei der zuständigen Zollstelle
- Nachweis der Ausfuhr durch Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) mit Ausgangsvermerk
Warenwert 3.000,00 bis 5.999,99 €
- Export- oder Proformarechnung in 3-facher Ausfertigung, ggf. mit Ursprungserklärung
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit Gestellung der Sendung bei der zuständigen Zollstelle bzw. Anmeldung zur Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes (Hausbeschau – kostenpflichtig, wenn ein Zollbeamter sie besuchen kommt)
- Nachweis der Ausfuhr durch Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) mit Ausgangsvermerk
Warenwert über 6.000,00 €
- Export- oder Proformarechnung in 3-facher Ausfertigung ohne Ursprungserklärung
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, sofern dieser Zoll-Präferenznachweis im Bestimmungsland für eine zollfreie Einfuhr erforderlich ist. Zur Abfertigung ist die EUR.1 bei der zuständigen Zollstelle vorzulegen
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit Gestellung der Sendung bei der zuständigen Zollstelle bzw. Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
- Nachweis der Ausfuhr durch Kopie des Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit Ausgangsvermerk