Wertgrenzen der einzelnen Ausfuhrverfahren

Je nach Warenwert werden von unseren Zollbehörden und den Zollbehörden des Bestimmungslandes unterschiedliche Zolldokumente gefordert. Wir geben Ihnen nachstehend eine Übersicht der gängigsten Verfahren, wobei für einzelne Länder auch andere Regelungen gelten können.

Warenwert bis 999,99 € bzw. 999 kg Bruttogewicht

Warenwert 1.000,00 bis 2.999,99 €

Warenwert 3.000,00 bis 5.999,99 €

Warenwert über 6.000,00 €