Für die Zollbehörden in Deutschland und im Zielland müssen Sie eine Packliste erstellen, die in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt sein muss.
Beachten Sie bitte, dass Absender- und Empfängername übereinstimmen müssen, damit die Sendung für die Zollbehörden eindeutig als Ihr Eigentum identifizierbar ist. Bei unterschiedlichen Namen kann die Sendung als „Handelsware“ angesehen und damit zollpflichtig werden.
Diese Packliste benötigen wir am Abholtag, damit wir für die Ausfuhr beim zuständigen Zollamt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) beantragen können. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine sehr gut leserliche Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, am besten als Scan per Mailanhang.
Da Sie gebrauchte und selbst verpackte Gegenstände versenden wollen, ist eine Versicherungsdeckung nur gegen den Verlust ganzer Packstücke möglich. Fehlt also als Beispiel Karton Nr. 7 mit 300,00 € Wert und dies wurde bei Übernahme im Zielhafen eindeutig dokumentiert, so erhalten Sie 300,00 € ersetzt. Für die Anmeldung bei der Versicherung benötigen wir eine Kopie Ihrer Packliste mit einer Wertangabe pro Packstück.
Frachten können wir Ihnen bis Ankunft Seeschifff im Zielhafen (CFR) kalkulieren. Zusätzlich sind im Zielhafen die ortsüblichen Kosten für Containerumschlag, Containerentladung, Zollabfertigung etc. beim örtlichen Reedereiagenten zu zahlen. Wir haben leider keinen Zugriff auf hunderte unterschiedlicher Tarife der einzelnen Hafenplätze und können Ihnen daher nicht mit Preisauskünften behilflich sein.