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Räumen lassen und den Winter genießen. Der Winterdienst dient der Gewährleistung der sicheren Befahr- bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen trotz Schneefällen und Glatteisbildung. Vom 1. November bis 30. April übernehmen wir zuverlässig und gründlich die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Straßen, Parkplätzen und sonstigen Flächen gemäß dem Straßenreinigungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns in diesem Bereich oberste Priorität. Bei Schneefällen oder Glatteisbildung muss gewährleistet sein, dass unsere Mitarbeiter schnell vor Ort sind und für die Sicherheit vor Ihrer Haustür sorgen. Dabei sind für uns Gewerbliche Kunden und Privatkunden gleichermaßen wichtig. Wir übernehmen zuverlässig und pünktlich Ihre Verpflichtung zur Schneeräumung und Glättebeseitigung. Unser Winterdienst-Team sorgt für sichere, eis- und schneefreie Flächen mit schonendem Streugut - von der privaten Kleinstfläche bis hin zu Industrie- und Kommunalflächen, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot! Selbstverständlich arbeiten wir nach den Bedingungen des jeweils gültigen Straßenreinigungsgesetzes. Eine entsprechende Spezial-Haftpflichtversicherung besteht automatisch bei Abschluss eines Winterdienstvertrages. Gewerbliche Kunden Für jedes Unternehmen sind Sauberkeit und Sicherheit ihrer Liegenschaften Bestandteil eines ordentlichen Erscheinungsbildes und können einen starken Einfluss auf das Image mit sich bringen. Insbesondere im Bereich Sicherheit ist ein zuverlässiger und gründlicher Winterdienst von hoher Bedeutung. Sowohl für eigenes Personal als auch für Kunden und Passanten ist es für deren Sicherheit unabdingbar, sämtliche Verkehrsflächen schnellstmöglich von möglicher Schnee- und Eisglätte zu befreien. Für die selbständige Schneebeseitigung sind oft nicht notwendige Ressourcen oder Zeit vorhanden. Ohne geeignete Fahrzeuge und Technik sind derartige Winterdienstaufgaben sehr beschwerlich wodurch das eigene Personal schnell überfordert und dadurch unzufrieden wird, und die Arbeiten nicht gründlich ausgeführt werden. Dies wiederum erhöht die Gefahr von Unfällen auf dem eigenen Betriebsgelände. Zudem behindern und blockieren solche Arbeiten die internen Betriebsabläufe. Mit unserem modernen Fuhrpark, von kleinen handgeführten Kehrmaschinen, über gehwegschmalen Räumer bis hin zum Unimog, der für große Flächen prädestiniert ist, sind wir für vielseitigste Aufgaben gerüstet. Egal ob große Hofflächen, Parkplätze, Zufahrten, Gehwege, Eingangsbereiche oder Treppen, wir kommen schnell, erledigen gründlich unseren Job und sind auch schnell wieder weg, so dass Ihr Betriebsablauf so wenig wie möglich behindert wird. Aufgrund unserer 24-Stunden-Einsatzbereitschaft ist es uns auch möglich, in besonderen Fällen einen 24 Stunden Räumdienst einzurichten, um auch bei Schneefällen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr unverzüglich am Einsatzort den Winterdienst verrichten, wie es beispielsweise bei Krankenhäusern erforderlich ist. Die Verwendung von Wetterkontrollsystemen sowie regelmäßige Durchführung von Kontrollfahrten gewährleisten einen detaillierten Überblick über die regionalen Wettersituationen. Die Streugutbeseitigung kann je nach Wunsch und Bedarf entweder am Ende der Wintersaison, monatlich oder auch nach jedem Einsatz erfolgen. Die Absicherung unserer Kunden und unserer Firma ist über eine Haftpflichtversicherung gewährleistet. Durch speziell auf Ihre Liegenschaft zugeschnittene Leistungspakete sind wir in der Lage, ein gutes Komplettpaket anzubieten. Unsere Leistungen
Privatkunden Jeder Grundeigentümer ist dafür verantwortlich, Schnee und Eis auf grundstückseigenen und angrenzenden öffentlichen Gehwegen rechtzeitig zu beseitigen. Dabei ist zwischen 7 Uhr morgens und 22 Uhr abends der Bürgersteig (sofern vorhanden) vor dem Haus oder dem Grundstück von Schnee- und Eisglätte freihalten und abzustumpfen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist je nach dem jeweils gültigem Straßenreinigungsgesetz entweder der Straßenrand, an der Grundstücksgrenze entlang oder der Gehweg auf der anderen Straßenseite von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Die Winterdienstpflicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite obliegt im Regelfall dem dortigen Grundstückseigentümer. Nicht für Jedermann ist es selbst möglich, jeden Tag während der Winterzeit den Winterdienstverpflichtungen nachzukommen. Wem dies zeitlich oder körperlich zu aufwendig ist, oder sich damit nicht abmühen möchte, kann Abhilfe geschaffen werden, denn wir übernehmen Ihre Pflichten als Grundeigentümer gerne, - und das zum kleinen Preis. Vom 1. November bis 30. April übernehmen wir für Sie zuverlässig und gründlich die Räum- und Streupflicht an Ihrem Grundstück. So gehen Sie auf Nummer sicher und können getrost den Winter genießen, mal länger Schlafen oder an Ihrem Urlaubsort sicher sein, dass Ihr Grundstück schnee- und eisfrei ist. Im Falle eines Vertrages melden wir uns als Verpflichtete für den Winterdienst bei den Behörden. Wir betreuen Sie persönlich und individuell. Völlig unverbindlich erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr Grundstück und vermessen unverbindlich und kostenfrei Ihre Flächen für Straßenreinigung oder Winterdienst. Unser Wetterdienst hält uns ständig über aktuelle Temperaturen, Straßenzustände und zu erwartende Schneefälle auf dem Laufenden. Bei der Gefahr von Schneefällen ist unser Büro ständig besetzt und regelmäßige Kontrollfahrten garantieren einen zügigen Einsatz bei auftretendem Schneefall oder sich bildender Eisglätte. Die Absicherung unserer Kunden und unserer Firma ist über eine Haftpflichtversicherung gewährleistet. Die Tarife für den Winterdienst werden pauschal für eine Saison berechnet und richten sich nach Größe der zu räumenden Flächen. Durch eine gute Vorbereitung, Planung und Durchführung - und nicht zuletzt dank unserer engagierten Mitarbeiter - können wir Ihnen ein sehr gutes Preis-/ Leistungsverhältnis bieten. Der Winterdienst erfolgt je nach Witterungslage. Dazu zählen unter anderem Temperatur, Dauer des Schneefalls oder Höhe der bereits vorhandenen Schneeablagerungen. Winterdienst ist ein Stoßzeitgeschäft. Durch die Unvorhersehbarkeit lassen sich Einsätze nicht Tage vorher koordinieren, sondern erfordern volle Konzentration in der Organisation. Kein Einsatz ist wie der vorige, und auch bei uns passieren Fehler. Deswegen ist die Kommunikation zwischen Ihnen und uns sehr wichtig. Wir möchten, dass Sie uns kontaktieren (E-Mail, Tel.) wenn etwa mal nicht nach Ihrer Zufriedenheit gelaufen ist. Unsere Leistungen
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